Kommerzielle Nutzungsbewilligung

Gilt für Internet, Intranet, Magazine & Werbefolder (ausgenommen Großplakate ab A2) inkl. Weitergabe an diverse Medien (Print online)

(*) Herstellerbezeichnung bei Verwendung: © René Walter

  1. Bei Auftragsaufnahmen sind in der Regel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fotografen Vertragsgrundlage. Ansonsten jene der jeweiligen Bildlieferanten/Bildagenturen.
  2. Die angegebenen Honorare gelten für die Nutzung innerhalb des definierten Nutzungsumfanges und -zeitraumes. Zusätzliche Nutzungen sind entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honorarpflichtig.
  3. Die Nutzungshonorare (Lizenzen) sind für Farbvorlagen und Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch.
  4. Die Nutzungshonorare (Lizenzen) verstehen sich in EURO und beziehen sich auf ein einzelnes Bild.
  5. Soweit nichts anderes angegeben ist, umfassen die Honorare keine Aufnahme- oder sonstigen Werkhonorare (Bearbeitungsgebühren etc.).
  6. Die Herstellerbezeichnung (*) muss sowohl bei analogen als auch digitalen Vervielfältigungen eine zweifelsfreie Zuordnung des(r) Lichtbildes (r) zum Bildhersteller gewährleisten (§ 74 Abs 3 UrhG), ansonsten wird ein Zuschlag wie bei deren Unterlassung (plus 100%) verrechnet.
  7. Die Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung darf nur nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.
  8. Die Bildvorlagen werden, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dem Vertragspartner nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind auf dessen Gefahr und Kosten rücksendepflichtig.
  9. Die Nutzungshonorare (Lizenzen) beziehen sich nur auf Standardbildmaterial und nicht auf Exklusivmaterial etc.; hier werden üblicherweise Zuschläge verrechnet.
  10. Die Zuschläge/Nachlässe beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar der jeweiligen Nutzung.
  11. Nicht erlaubt: Weiterverkauf des Lichtbildes
  12. Für Druck auf Handelsprodukte wird eine eigene Lizenz benötigen
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