Kommerzielle Nutzungsbewilligung
Gilt für Internet, Intranet, Magazine & Werbefolder (ausgenommen Großplakate ab A2) inkl. Weitergabe an diverse Medien (Print online)
(*) Herstellerbezeichnung bei Verwendung: © René Walter
- Bei Auftragsaufnahmen sind in der Regel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fotografen Vertragsgrundlage. Ansonsten jene der jeweiligen Bildlieferanten/Bildagenturen.
- Die angegebenen Honorare gelten für die Nutzung innerhalb des definierten Nutzungsumfanges und -zeitraumes. Zusätzliche Nutzungen sind entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honorarpflichtig.
- Die Nutzungshonorare (Lizenzen) sind für Farbvorlagen und Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch.
- Die Nutzungshonorare (Lizenzen) verstehen sich in EURO und beziehen sich auf ein einzelnes Bild.
- Soweit nichts anderes angegeben ist, umfassen die Honorare keine Aufnahme- oder sonstigen Werkhonorare (Bearbeitungsgebühren etc.).
- Die Herstellerbezeichnung (*) muss sowohl bei analogen als auch digitalen Vervielfältigungen eine zweifelsfreie Zuordnung des(r) Lichtbildes (r) zum Bildhersteller gewährleisten (§ 74 Abs 3 UrhG), ansonsten wird ein Zuschlag wie bei deren Unterlassung (plus 100%) verrechnet.
- Die Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung darf nur nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.
- Die Bildvorlagen werden, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dem Vertragspartner nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind auf dessen Gefahr und Kosten rücksendepflichtig.
- Die Nutzungshonorare (Lizenzen) beziehen sich nur auf Standardbildmaterial und nicht auf Exklusivmaterial etc.; hier werden üblicherweise Zuschläge verrechnet.
- Die Zuschläge/Nachlässe beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar der jeweiligen Nutzung.
- Nicht erlaubt: Weiterverkauf des Lichtbildes
- Für Druck auf Handelsprodukte wird eine eigene Lizenz benötigen